Vorsicht Produktrückruf – Verbraucherschutz warnt vor Verzehr dieser „Cracker“

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Foto: dpa-Archiv

RHEINLAND-PFALZ. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor bestimmten Rohkost-Crackern.

Die Govinda Natur GmbH rufe ihre 80-Gramm-Tüten «Govinda Backpacker Hanf» mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. Juli 2021 und der Chargennummer 2801/0 zurück. «In dem Produkt sind Sesamsamen enthalten, die Rückstände des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid enthalten können, welches als potenziell gesundheitsgefährdend eingestuft wird», teilte die Behörde in Braunschweig am Mittwoch mit.

Das Produkt wurde in sechs Bundesländern verkauft: Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Die Rohkost-Cracker sollten nicht gegessen und in das Geschäft zurückgebracht werden, das den Preis erstatte. Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer befänden sich auf der Seite der Verpackung.

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