Beim Verwaltungsgericht in Mainz laufen derzeit zwei Eilverfahren und drei Klagen gegen die neue Corona-Verordnung der Landesregierung.
Antragsteller seien Fitness-Studios, ein Tattoo-Studio, ein Künstler sowie eine Einrichtung aus dem Rotlicht-Milieu, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Ein weiterer Eilantrag eines Tennisvereins, der aufgrund der neuen Verordnung schließen musste, wurde bereits abgewiesen. Das Gericht rechnet nach Angaben der Sprecherin mit weiteren Verfahren. Unter anderem sollen Fälle vom Verwaltungsgericht Neustadt nach Mainz verwiesen werden. Wann mit Entscheidungen zu rechnen sei, ließe sich noch nicht sagen.
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, war am Montag eine verschärfte Verordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Durch sie ist festgelegt, dass die gesamte Gastronomie im Land bis Ende November schließen muss. Auch Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater sowie Fitness-Studios bleiben geschlossen. Ähnliche Maßnahmen haben auch alle anderen Bundesländer ergriffen.












