Saarländische Polizei darf künftig mit Bodycams in Wohnungen

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Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Die saarländische Polizei darf künftig sogenannte Bodycams auch in Privatwohnungen benutzen. Der Landtag des Saarlandes beschloss am Dienstag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU und SPD und gegen die Stimmen der Linkspartei Änderungen des Gesetzes über die polizeiliche Datenverarbeitung.

Demnach ist künftig der Einsatz solcher an der Uniform von Polizisten befestigten Videokameras in Wohnungen «zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben einer Person» zulässig. Über die Verwendung solcher Aufnahmen muss danach ein Richter entscheiden. «Es ist ein schöner Tag. Dies ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft», sagte Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

Der Einsatz von Bodycams war wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vor allem seitens der SPD auch in der CDU/SPD-Koalition umstritten. Der Abgeordnete Stefan Pauluhn (SPD) zeigte sich mit der jetzt erreichten Einigung zufrieden: «Das Gesetz ebnet der saarländischen Polizei den Weg in das digitale Zeitalter». Er fügte hinzu: «Wir wollen eine Polizei mit zeitgemäßen Befugnissen. Eine Polizei, die sich im digitalen Raum bewegt.» Raphael Schäfer (CDU) sprach von einem «guten Tag für die Sicherheit der Bürger in unserem Land».

Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Oskar Lafontaine, wies Vorwürfe, seine Partei sei grundsätzlich gegen die Polizei eingestellt, zurück. «Es gibt aber auch Fehlentwicklungen in der Polizei», sagte er. Es müsse eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden. Mit der Gesetzesänderung wird auch festgeschrieben, dass künftig keine verdeckten Ermittlungen gegen Journalisten erlaubt sind.

Zuvor hatte Schäfer der Linksfraktion vorgeworfen, gegen die Polizei zu sein: «Und das finde ich sehr verwerflich, denn es geht der Polizei nur darum, den Rechtsstaat durchzusetzen.» Die Polizei sei «unser Freund und Helfer». Sie werde nun mit einem Rechtsrahmen versehen, um «der Schwerstkriminalität auf Augenhöhe begegnen zu können».

Pauluhn betonte, es gehe beim Einsatz der Bodycam vor allem um häusliche Gewalt in Wohnungen. Mit der nachträglichen Genehmigung durch einen Richter sei ein «zu verantwortendes und gutes Ergebnis» gefunden worden. Für die Linkspartei hatte Dennis Lander die Ablehnung begründet. Das Gesetz sei «mit heißer Nadel gestrickt» und werfe zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen auf: «Das Gesetz schneidet massiv in die Freiheitsrechte der Bevölkerung ein.»

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