Zweimal abwesend: Dritter Anlauf im Missbrauchsprozess gegen Therapeuten

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SAARBRÜCKEN. Zweimal haben die Prozessbeteiligten im Missbrauchsprozess gegen einen Psychotherapeuten in Saarbrücken bereits vergebens auf den Angeklagten gewartet: Am ersten Verhandlungstag war er nicht erschienen, am zweiten Termin musste er noch ärztlich untersucht werden, nachdem er per Haftbefehl von Bayern ins Saarland gebracht worden war. Nun soll der Prozess am heutigen Freitag losgehen.

Der 74-Jährige ist wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt. Er soll sich zwischen 2004 und 2006 bei einer Langzeit-Psychotherapie in seiner Praxis und in seiner Wohnung an einem Jungen vergangen haben, der anfangs sieben Jahre alt war.

Das Gericht hatte den Mann 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Ausschlagend für das Gericht waren damals sowohl Aussagen des Jungen als auch E-Mails des Therapeuten mit einem Geldzahlungsangebot an die Mutter und ein weiterer, allerdings schon verjährter Fall.

Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklage Revision eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall an das Gericht in Saarbrücken zurück. Laut Nebenklage-Vertreter Christian Laue entzog sich der Angeklagte danach mehrfach wegen angeblicher Erkrankungen und Depressionen dem Verfahren.

Für den aktuellen Prozess vor der Großen Jugendkammer II hatte das Gericht fünf Verhandlungstage angesetzt. Der 74-Jährige hat unterdessen Haftbeschwerde eingelegt und sämtliche Kammermitglieder mit Befangenheitsgesuchen abgelehnt.

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