TRIER. Ein Prozess wegen schwerer Brandstiftung und Körperverletzung gegen einen 35-Jährigen wird vor dem Landgericht Trier neu aufgerollt.
Der Bundesgerichtshof habe das Urteil vom Januar dieses Jahres aufgehoben, teilte das Landgericht Trier am Freitag mit. Vor allem soll die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten erneut beleuchtet werden. Der Mann war zu viereinhalb Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Laut Anklage hatte der Mann im Februar 2019 seine Wohnung in Trier angezündet und das Mehrparteienhaus danach verlassen. Sieben Menschen erlitten eine Rauchgasvergiftung. Der Staatsanwaltschaft zufolge war durch den Brand ein Schaden von 100 000 Euro entstanden.