Datenschutz-Grundverordnung: 155 000 Euro Bußgeld in zwei Jahren verhängt

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Symbolbild dpa

MAINZ. Rund 155 000 Euro Bußgeld hat Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor zwei Jahren verhängt. Die Zahl der Meldungen von Datenpannen ist seither gestiegen, von 105 (2018) auf 319 (2019) und bereits 200 in den ersten Monaten dieses Jahres. Das teilte der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann am Freitag in Mainz mit. Die DS-GVO war am 25. Mai 2018 wirksam geworden. «Auch während der derzeitigen Corona-Pandemie darf es für den Datenschutz keinen Rabatt geben», betonte Kugelmann.

Trotz der Einschränkung mancher Grundrechte, könne die Verordnung angewandt werden und gleichzeitig der Gesundheitsschutz der Bürger im Vordergrund stehen. «So lange die Maßnahmen der staatlichen Stellen, der Arbeitgeber und der Unternehmen verhältnismäßig sind, steht der Datenschutz der Infektionsbekämpfung aber nicht im Wege.»

Kugelmann sieht seit Inkrafttreten der DS-GVO ein «wachsendes Bewusstsein für den Datenschutz». Das Bewusstsein für den Datenschutz durchdringe immer mehr Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.

Die höchste Geldbuße in Höhe von 105 000 Euro erging gegen die Mainzer Universitätsklinik wegen Defiziten beim Patientenmanagement. Gegen ein Erotik-Etablissement in Mainz wurde eine Geldbuße in Höhe von 35 000 Euro verfügt. Gegen ein Unternehmen, das gegen seine Beschäftigten umfassend und rechtswidrig Video-Überwachung einsetzte, wurden 12 000 Euro verhängt.

Vor Wirksamwerden der DS-GVO seien gerichtliche Verfahren gegen den Landesdatenschutzbeauftragten sehr selten gewesen, sagte Kugelmann. Seit 2018 legten Unternehmen oder staatliche Stellen gegen die Sanktionen in 30 Fällen Rechtsmittel ein.

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