Saarländisches Gastgewerbe kann vom 18. Mai an öffnen

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SAARBRÜCKEN. Gaststätten und Hotels im Saarland können vom 18. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Saarbrücken am Freitag unter Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss der Landesregierung mit. Demnach dürfen unter anderem Restaurants, Kneipen, Cafés und Kantinen öffnen, jedoch Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars nicht.

Die Öffnungszeiten sind auf 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr begrenzt. «Bewirtung findet ausschließlich an Tischen statt, der Thekenbetrieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind nicht gestattet», hieß es.

Bei Hotels soll vom 18. Mai an der normale touristische Betrieb wieder möglich sein – im Rahmen geltender Beschränkungen. Um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren, müssen sich Betriebe demnach an eine gestaffelte Maximal-Belegung halten. Je nach Infektionszahlen soll dann vom 2. Juni 2020 an eine Vollauslastung möglich sein.

Als Beherbergungsbetriebe gelten neben Hotels, Pensionen und Gasthöfen auch Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen. Auch der Tagungsbetrieb ist mit Einschränkungen wieder zulässig. Aber Schwimm- und Fitnessbereiche müssen noch geschlossen bleiben.

Für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe werden noch Hygieneauflagen erarbeitet – zum Beispiel 1,50 Meter Mindestabstand oder Bedienung nur am Tisch. Um Infektionsketten nachzuverfolgen, kann eine Reservierung dienen, oder – etwa bei spontanem Restaurantbesuch – ein Kontaktdatenblatt vor Ort ausgefüllt werden. Der Corona-Verordnung zufolge ist es erlaubt, dass die Angehörigen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt an einem Tisch sitzen.

Landeswirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) forderte einen zusätzlichen Rettungsschirm der Bundesregierung für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche. «In diesem Wirtschaftszweig ist kein nachholender Konsum möglich. Der Espresso, der bislang nicht getrunken wurde, wird nach dem 18. Mai nicht zweimal getrunken.»

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