Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkung abgelehnt – so argumentiert das Gericht!

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Foto: dpa-Archiv

Ein Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung wegen der Corona-Pandemie ist im Saarland vor Gericht gescheitert. Ein Bürger hatte sich vergeblich gegen Allgemeinverfügungen des Gesundheitsministeriums gewandt, wie das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis am Dienstag mitteilte (6 L 340/20). Der Antragsteller hatte argumentiert, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und es fehle eine Rechtsgrundlage.

Das Gericht sah dagegen die Ausgangsbeschränkung weder als unverhältnismäßig noch als rechtswidrig an. Bei einer Folgenabwägung habe das private Interesse des Antragstellers hinter dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung des Saarlandes zurückzutreten. Das Gesundheitsministerium sei seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nachgekommen. Es gelte, die Ansteckungen mit der Vermeidung sozialer Kontakte zu bremsen, um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis möglich. Allerdings hat die Landesregierung unterdessen die Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 20. April verlängert – diesmal mit Beginn am Mittwoch (1. April) als Rechtsverordnung, die die bisherigen Allgemeinverfügungen bündelt. Dagegen wäre laut einem Sprecher des Verwaltungsgerichts nur noch ein Normenkontrollverfahren beim OVG möglich.

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