ZWEIBRÜCKEN. Wegen des Vorwurfs einer Teilnahme an einem unerlaubten Straßenrennen stehen zwei Beschuldigte heute an vor dem Landgericht Zweibrücken.
Der Staatsanwaltschaft zufolge sollen die Angeklagten sich auf einer Autobahn einem Stau genähert haben und dann wegen zu hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand zunächst miteinander und anschließend mit mehreren Fahrzeugen kollidiert sein. Die beiden 31 Jahre alten Männer weisen den Vorwurf zurück.
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Das Gericht hatte die Angeklagten bereits zu Bewährungsstrafen von jeweils sieben Monaten verurteilt – der Richterspruch ist wegen der Berufungen aber nicht rechtskräftig. Bis zum 6. August sind insgesamt vier Verhandlungstage vorgesehen.