Nach Schussabgabe in Osburg – Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage wegen versuchten Mordes!

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TRIER. Wie die Staatsanwaltschaft Trier mitteilt, hat diese Anklage gegen einen 55 Jahre alten Mann aus Osburg wegen versuchten Mordes und unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Der Angeklagte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, in der Nacht auf den 12.08.2017 aus kurzer Distanz einen Schuss mit einer abgesägten Schrotflinte durch den geschlossenen Rollladen des im Erdgeschoss gelegenen Fensters der Wohnung eines damals 35-jährigen Mannes in Osburg abgegeben zu haben.

Die Schrotladung durchschlug sowohl den Rollladen als auch die Fensterscheibe und schlug in die gegenüberliegende Wand ein. Der Geschädigte, der zum Tatzeitpunkt auf der unmittelbar unter dem Fenster stehenden Wohnzimmercouch schlief, wurde nicht getroffen. Die Staatsanwaltschaft hält es aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Ermittlungen jedoch für hinreichend wahrscheinlich, dass der Schuss dem 35-Jährigen galt und der Angeschuldigte bei Schussabgabe zumindest billigend in Kauf nahm, den völlig arglosen Mann tödlich zu treffen.

Zum Besitz der Schusswaffe war der 55-Jährige nicht berechtigt. Der Angeschuldigte ist ein Bekannter des Geschädigten, der in dessen Nachbarschaft lebt. Das Motiv für die Tat dürfte nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen in privaten Streitigkeiten zwischen dem Angeschuldigten und dem Geschädigten liegen, in denen es unter anderem um einen geliehenen Geldbetrag gegangen sein soll.

Der Angeschuldigte hat bestritten, die Tat begangen zu haben. Er befindet sich seit seiner am 12.03.2019 erfolgten Festnahme aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft. Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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