Inline-Skaterin in der Eifel angefahren – Möglicher Verursacher flüchtig

2
Foto: Jens Büttner / dpa-Archiv

DAUN. Am gestrigen Freitagnachmittag, dem 08.06.2019, war eine 16-jährige Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Daun im Bereich des Verkehrskreisels Mehrener Straße / Bahnhofstraße mit ihren Inline-Skates unterwegs.

Hier kam es vermutlich mit einem fahrenden Fahrzeug zum Kontakt, wobei die Skaterin stürzte und sich leichte Verletzungen zuzog. Nach dem Vorfall wurde die Jugendliche von einer Frau daraufhin angesprochen. Die Jugendliche wurde mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus verbracht.

Sie wurde stationär aufgenommen. Leider ist die Frau als Zeugin und somit keine weiteren Details zum Vorfall und zum Fahrzeug bekannt.

Zeugen und insbesondere die Frau, die die Jugendliche nach dem Sturz angesprochen hatte, werden gebeten, sich mit der Polizei Daun, Tel. 06592 9626-0, in Verbindung zu setzen.

Vorheriger ArtikelRegionale Adoptionsvermittlungsstelle erfolgreich gestartet
Nächster ArtikelHIER FEIERT TRIER – Die Partys am Samstag

2 Kommentare

  1. Aha, lieber Herr Deitermann, typisch Motorradfahrer!!!

    Eine Fahrerflucht ist in keiner Weise tolerierbar und sollte heftig bestraft werden!!!

    Jedoch lese ich sehr gerne, was Sie da schreiben, Herr Deitermann. Denn mir ist jeder Motorradfahrer, der NICHT zu uns in die Eifel kommt, der liebste Motorradfahrer! Dank an Sie!

    Hier rennen täglich zig Motorradfahrer am Haus vorbei, die sich weder an Vergkehrsregeln halten, aber einen irre Lärm verursachen, denen spielende Kinder am ansässigen Spielplatz total egal sind, sogar älter Menschen die hier zufuß unterwegs sind, werden gnadenlos mißachtet und bedrängt.

    Natürlich gibt es eine sehr kleine Anzahl von anständigen Motorradfahrern….aber leider nur eine sehr kleine.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.