Nach Behandlung eines Wespenstichs bei Schüler – Lehrer verurteilt!

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Foto: dpa-Archiv

COCHEM. Wegen Körperverletzung bei der ungewöhnlichen Behandlung eines Wespenstichs sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Insekt hatte einen Schüler einer Schule im hessischen Rodgau nahe Offenbach im Mai 2017 bei einer Klassenfahrt in der Jugendherberge im rheinland-pfälzischen Zell an der Mosel gestochen.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde am Donnerstag verkündet, wie Gerichtssprecherin Doris Linden am Freitag mitteilte. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.

Ein Lehrer muss wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall 90 Tagessätze zu 30 Euro zahlen, also 2700 Euro. Laut Urteil hatte er dem damals 14-jährigen Schüler den mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen Wespenstich an der Hand gedrückt.

Seine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten und eine Creme aufgetragen. Die Lehrerin bekam dem Urteil zufolge wegen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall sowie wegen der vorsätzlichen Körperverletzung 50 Tagessätze zu 50 Euro, also eine Geldstrafe von 2500 Euro. Medienberichten zufolge hatte der Schüler laut seinem Anwalt wegen der Verbrennung lange Zeit einen Schutzhandschuh tragen müssen.

(dpa)

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