Festnahme nach Hausdurchsuchung! Onlinehändler aus der Region wegen Betrugs verhaftet!

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Foto: Arne Dedert / dpa-Archiv

TRIER. Wie die Staatsanwaltschaft Trier mitteilt, führt diese Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges gegen die Verantwortlichen eines in der Region Hermeskeil tätigen Unternehmens, das im Internet mit Mobiltelefonen handelt. Die Smartphones wurden über die Internetplattform Ebay sowie über eine eigene Internetseite der Firma vertrieben.

Der Staatsanwaltschaft Trier liegen zirka 200 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet vor, in denen Kunden des Onlinehändlers angegeben haben, über Internet Mobiltelefone bei dem Unternehmen bestellt und bezahlt zu haben; die bestellten Geräte seien jedoch nicht geliefert worden. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen wurde zwar einem kleinen Teil der Kunden der geleistete Kaufpreis zurückerstattet. In der überwiegenden Zahl der Fälle haben die Kunden jedoch angegeben, weder das bestellte Gerät noch eine Rückzahlung erhalten zu haben, so dass ihnen jeweils ein Schaden in Höhe des entrichteten Kaufpreises entstanden sei. Die Summe der von den Anzeigeerstattern geltend gemachten Schäden liegt bislang in einem hohen fünfstelligen Euro-Bereich.

Am 14.02.2018 wurden aufgrund eines auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier erlassenen Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Trier die Geschäftsräume des Unternehmens und die Wohnung des Geschäftsführers durch Beamte der Kriminalinspektion Idar-Oberstein durchsucht und umfangreiche Geschäftsunterlagen sowie Computer und Datenträger beschlagnahmt. Da nach den bisherigen Erkenntnissen in den Geschäftsbetrieb des Onlinehandels auch eine weitere Firma des Betreibers im benachbarten Luxemburg eingebunden war, wurden in Zusammenarbeit mit den luxemburgischen Justiz- und Polizeibehörden im Wege der Rechtshilfe auch dort Durchsuchungen durchgeführt.

Gegen den Geschäftsführer des Unternehmens hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betruges erlassen. Er ist gestern festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Dieser hat die Aufrechterhaltung des Haftbefehls angeordnet.

Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Daten wird voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen. .

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