KOBLENZ/HAHN. Der ehemalige Flughafen-Hahn-Chef Jörg Schumacher muss keinen Untreue-Prozess mehr befürchten. Die Anklage gegen ihn ist auch aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht stichhaltig genug für einen Prozess.
Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Schumacher und drei weitere Beschuldigte abgelehnt. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde nun vom OLG ebenfalls verworfen, wie dessen Sprecher Christoph Syrbe am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Die Ermittlungen gegen Schumacher und weitere Beschuldigte hatten bis März 2014 zurückgereicht. Dabei ging es um Verträge der Flughafengesellschaft mit einer Firma für die Passagierabfertigung. Im Juli 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Beschuldigte wegen Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die Gesamthöhe der Zuwendungen wurde mit 153 850 Euro angegeben. Alle vier Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück.
Syrbe erklärte, das OLG habe zwar vergaberechtliche Fehler festgestellt, die rein theoretisch zu Forderungen von Schadenersatz führen könnten. Sie seien aber nicht strafbar. Die angeklagte angebliche Untreue zulasten der Flughafengesellschaft habe das OLG dagegen nicht erkennen können. Das Gericht nannte nicht Schumachers Namen.
(dpa/lrs. – News)