LUXEMBURG. Nach einem neuen Gesetzentwurf sollen Verkehrsteilnehmer in Luxemburg, die das Leben anderer gefährden, in Zukunft wesentlich härter bestraft werden: Es drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis und eine zusätzliche Geldstrafe von bis zu 5000 Euro.
In Luxemburg soll bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bald rigoros durchgegriffen werden. Nachdem die Luxemburger Regierung im Oktober angekündigt hatte, bestimmte Verkehrsdelikte in Zukunft härter zu bestrafen, wurde jetzt ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt.
Im neuen Gesetzestext wird der Begriff der „Gefährdung“ jetzt neu bewertet und unter Strafe gestellt. Nach dem Gesetzesentwurf könnte in Zukunft eine vorsätzliche Missachtung der Sorgsfalts- oder Sicherheitspflicht, durch die eine Person zu Schaden kommen könnte, schon mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro belegt werden.
Rücksichtlose Verkehrsteilnehmern könnten also ins Gefängnis kommen, wenn sie das Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Bisher wurden in Luxemburg nur die Folgen einer gefährlichen Verhaltensweise im Straßenverkehr bestraft. So wurden Raser, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten, aber keinen Unfall verursachten, nur für die Geschwindigkeitsübertretung an sich belangt.
In Zukunft soll auch die fahrlässige Gefährdung alleine schon zu einer Strafe führen.
Wer also, ohne die Umgebung zu kennen, bspw.einen Traktor überholt und einem entgegenkommen Raser gefährdet?
Oder wie sieht die Rechtslage aus, wenn man überholt und der überholende gibt etwas Gas, was zu einer Folgegefährdung führt?
Werden Fahranfänger, die bspw. im Schnee sich und ihr Fahreug überschätzen, ins Gefängnis überwiesen?
Ein Alter Rentner, der in einer ländlicher Region aufs Auto angewiesen ist, verkennt bspw. durch eine unübersichliche Beschilderung die Situation und könnte eine Gefährdung darstellen. Muss dieser ins Gefängnis?
Eine Hausfrau fährt alle 3Wochen mit dem Auto ihres Mannes die Kinder zum Verein.
Sie ist mit dem Kinderlärm und der fehlenden Praxis überfordert und übersieht auf einet Landstraße ein 50er Begrenzungsschild und gefährdet im Ansatz ein Auto, welches von einer Seitenstraße auf die Landstraße abbiegen möchte. Durch starkes Bremsen kann sie die Situation retten. Muss sie dann ins Gefängnis?
Der Artikel ist, wie scheinbar die Gesetzeslage, sehr schwammig.