ESCH-SUR-ALZETTE. Der Police Grand-Ducale wurde heute Morgen gegen 7.00 Uhr eine Person gemeldet, welche im Fahrzeug liegen würde und trotz laufendem Motor hinter dem Steuer schlafen würde.
Den Beamten fiel sofort auf, dass neben dem Wagen Erbrochenes lag. Beim Öffnen der Fahrzeugtür kam nicht nur ein Alkoholgeruch entgegen.
Der Mann wurde geweckt und aufgefordert sich auszuweisen. Er konnte keinen gültigen Führerschein vorzeigen und eine Nachfrage bei der nationalen Leitstelle ergab, dass ein Fahrverbot bestehen würde.
Aufgrund des Alkoholgeruchs wurde ein Atemlufttest durchgeführt, welcher positiv war. Nun erklärte der Mann, dass er den Wagen nicht gesteuert hätte und von einem Bekannten dort zurückgelassen wurde.
Der Besitzer des Fahrzeuges wurde kontaktiert, konnte die Angaben des Mannes jedoch nicht bestätigen, hatte aber Kenntnis bezüglich des Fahrverbotes.
Die Staatsanwaltschaft wurde benachrichtigt und ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an.
Dem Fahrer wurde ein Fahrverbot zugestellt und gegen den Besitzer wird Protokoll erstellt.














