Verbraucherschutz – Gerichtshof „deckelt“ Hotline-Gebühren

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Symboldbild: dpa-Archiv

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen keine Extrakosten mit sich bringen dürfen. Zu hohe Telefongebühren bei 0180-Servicenummern würden die Verbraucher von einem Anruf wegen Vertragsangelegenheiten anhalten können, begründete der EuGH seine Entscheidung.

Anrufe bei einer 0180-Nummer in Vertragsfragen dürften demnach nicht teurer sein als reguläre Telefongespräche. Wen Unternehmen dieses Regel einhielten, sei es allerdings unerheblich ob diese mit den Servicenummern einen Gewinn erzielen.

Das Landgericht Stuttgart hatte beim Europäischen Gerichtshof nachgefragt, wie die entsprechende Verbraucherschutzlinie ausgelegt werden solle.

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