VORSICHT! Angebliche „Fehlüberweisungen des Finanzamtes“

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Symbolbild

TRIER/RLP. Aktuell bekommen am Online-Banking-Verfahren teilnehmende Kunden zum Teil während ihrer Online-Sitzung angebliche „Fehlgutschriften“ vom Finanzamt angezeigt. Sie werden dazu aufgefordert über einen Link eine entsprechende Rücküberweisung zu veranlassen. Wird der Link aktiviert, erfolgt eine Weiterleitung zu einem bereits fertig ausgefüllten Überweisungsträger. Nach Generierung der TAN erfolgt eine Belastung des Onlinekontos. Dieser war jedoch tatsächlich niemals dem Konto gutgeschrieben.

Sofern Sie bei Ihrer Online-Banking-Sitzung eine entsprechende Mitteilung erhalten, kann Ihr PC bereits mit Schadsoftware infiziert sein.

Das LKA Rheinland-Pfalz rät:

– Klicken Sie auf keinen Fall den LINK an!
– Geben Sie keine TAN sowie sonstige Zugangsdaten ein!
– Informieren Sie unmittelbar Ihre Bank / Ihr Kreditinstitut über den Vorfall (Zwecks Sperrung des Online-Kontos)
– Führen Sie nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung sofort Sicherheitsüberprüfungen an Ihrem PC durch
– Achten Sie unabhängig davon darauf, dass Sie eine aktuelle Antivirensoftware laufen haben
– Halten Sie Ihre Programme (z.B. Microsoft Office) immer auf einem aktuellen Stand
– Zur Anzeigenerstattung bei der örtlichen zuständigen Polizeidienststelle wird geraten

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