PFALZEL. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat der Firma Eu-Rec GmbH den weiteren Betrieb ihrer Anlage im Trierer Hafen untersagt. Diese Verfügung wurde am 01. Juni abgeschickt, heute zugestellt und ist sofort vollziehbar. Das bedeutet, dass sie sofort nach Zustellung wirksam ist.
Die SGD Nord ist zu der Überzeugung gekommen, dass die den Betrieb leitenden Geschäftsführer keine Gewähr dafür bieten, dass die Anlage vorschriftsgemäß betrieben wird. Vorschriftsgemäß bedeutet dass die einschlägigen Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen eingehalten werden.
Insgesamt ist die SGD Nord zu dieser Einschätzung gelangt, weil über einen längeren Zeitraum bis heute, immer wieder eine Vielzahl von Verstößen gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und andere Vorschriften des Umweltrechts festgestellt wurden. Auch die vom Geschäftsführer des Unternehmens während der Bürgerversammlung am 25.04.2016 für Mai angekündigten Anträge für technische Änderungen an der Anlage sind bis dato nicht bei der SGD Nord eingegangen.
Der Firma Eu-Rec GmbH steht gegen die Entscheidung der SGD Nord der Verwaltungsrechtsweg offen.