Gute Chancen für „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“

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Das Gelände des Idarkopfes

TRIER. Aktuell hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Naturschutzbehörde eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für den geplanten „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ in der Verbandsgemeinde Rhaunen (Landkreis Birkenfeld) in Aussicht gestellt.

Der geplante Bike-Park liegt innerhalb der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück. Naturpark-Kernzonen sind besonders geschützte Flächen. Eine Befreiung kann nur erfolgen, wenn diese für das öffentliche Interesse notwendig und mit den Interessen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Ergebnis der Einzelfallprüfung durch die SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde und Grund für die in Aussicht gestellte Befreiung, ist ein erkennbar überwiegendes, öffentliches Interesse. Denn der Bike-Park kann einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der Nationalpark-Region und des aktiven Naturerlebens leisten. Grund ist auch der Erholungswert, den die Besucher durch sportliche Betätigung im Bike-Park innerhalb einer attraktiven Landschaft, erfahren können.

Zudem wird mit der geplanten, integrierten Naturschutzpädagogik im Bike-Park dem Ziel des Bundes- und Landesgesetzgebers für ein besseres Verständnis von und für den Erhalt der Natur, Rechnung getragen. Die SGD Nord konnte eine Vereinbarkeit mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege feststellen. Auch das Prüfkriterium „Vorbelastung“ wurde berücksichtigt. Dieses beurteilt, inwieweit das Landschaftsbild bereits durch andere Eingriffe beeinträchtigt ist. Das Gebiet hat durch das bereits bestehende Wintersportgebiet Idarkopf mit Gebäuden wie der alte Liftanlage oder der Berg- und Talstation starke Vorbelastung erfahren. Die SGD Nord kam bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass durch den geplanten Bike-Park keine weiteren, wesentlichen Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und die Wahrnehmung der Landschaft aus der Ferne zu erwarten sind.

Aspekte des Artenschutzes und der Eingriffsregelung waren nicht Teil der Einzelfallprüfung durch die SGD Nord. Sie werden in der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Birkenfeld geprüft.

Die förmliche Befreiung wird im nachfolgenden, notwendigen, baurechtlichen Genehmigungsverfahren erteilt. Die naturschutzfachlichen Belange werden dabei von der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Birkenfeld eingebracht. Die SGD Nord wird als Obere Naturschutzbehörde in diesem Verfahren beteiligt und behält sich vor, die Befreiung mit Nebenbestimmungen zu erteilen.

Zum Hintergrund:
Das Unternehmen Ecopark concepts UG plant auf dem Idarkopf einen Mountainbike-Park mit ganzjähriger Nutzung. Es soll mehrere Abfahrtpisten in verschiedenen Schwierigkeitsstufen, ein Panoramacafé, einen Verleih- und Bikeshop sowie eine Akademie für Umwelt und Sport und Jugendferiencamps geben. Zusätzlich sollen Veranstaltungen und winterlicher Skibetrieb das Angebot abrunden. Der Bike-Park ist ein Leuchtturmprojekt einer künftigen Bikeregion im Hunsrück in der erweiterten Nationalparkregion.

Das Unternehmen hatte einen Antrag auf Befreiung bei der SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde gestellt. Im Befreiungsverfahren wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen, die Kreisverwaltung Birkenfeld, die Zentralstelle der Forstverwaltung sowie der Naturpark Saar-Hunsrück e.V. beteiligt. Ebenfalls beteiligt wurden die Beiräte für Naturschutz bei der Kreisverwaltung Birkenfeld und bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der noch offenen Fragestellungen fand ein Abstimmungsgespräch aller Beteiligten in der Kreisverwaltung Birkenfeld statt. Im Ergebnis dieser Besprechung mussten die Antragsunterlagen vor der Prüfung nochmals überarbeitet und ergänzt werden. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten verlief konstruktiv, so dass die Prüfung durch die SGD Nord zeitnah erfolgen konnte.

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