Kommunen können Betreuungsgeld-Mittel flexibel einsetzen

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MAINZ. Kinder- und Jugendministerin Irene Alt weist darauf hin, dass die Kommunen die aus dem ehemaligen Betreuungsgeld freigewordenen Mittel im Rahmen einer Zielvereinbarung flexibel einsetzen können: „Die Kommunen können die Gelder von insgesamt 48 Millionen Euro (jeweils 16 Millionen Euro für 2016, 2017 und 2018) nach eigenen Schwerpunkten zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern in ihrem Zuständigkeitsbereich einsetzen. Das haben wir mit den drei kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz abgestimmt.“

Dabei können die Finanzmittel auf Grundlage der mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Zielvereinbarung für folgende Maßnahmen verwendet werden:

• Fachlich begleitete Eltern-Kind-Gruppen,
• weitere niedrigschwellige Betreuungsangebote, wie z.B. Kindertagespflegeangebote, Spielgruppen, mobile Angebote,
• zusätzlicher Einsatz von Interkulturellen Fachkräften,
• zusätzliche Angebote im Rahmen von Kita1Plus „Kita im Sozialraum“,
• Beratungs- und Unterstützungsangebote für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bzw. in anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung,
• Kosten für Sprachmittler und Dolmetscher,
• Investitionskosten für den Bau und die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
• andere geeignete Maßnahmen zur zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung.

Über die Mittelverwendung berichtet die Kommune jährlich gegenüber dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Information des Landes gegenüber dem Bund zur Verwendung der Mittel aus dem ehemaligen Betreuungsgeld.

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