Über 30 Jahre nach Asylheim-Brand im Saarland: Heute entscheidet der BGH

Die Tat liegt mehr als 30 Jahre zurück: Ein Mann soll damals aus Hass auf Ausländer ein Asylbewerberheim in Brand gesetzt haben. Nun entscheidet der BGH, ob seine Verurteilung Bestand hat.

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Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Foto: Thomas Frey / dpa / Archiv

KARLSRUHE. Mehr als drei Jahrzehnte nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Saarland will der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Donnerstag (14.30 Uhr) seine Entscheidung zur Verurteilung des mutmaßlichen Täters verkünden. Der damals 20-jährige Deutsche soll 1991 aus Hass auf Ausländer die Unterkunft in Saarlouis mit Benzin in Brand gesetzt haben. Von 21 Menschen im Haus starb ein Mann infolge der Flammen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte den Angeklagten 2023 unter anderem wegen Mordes in einem Fall und wegen versuchten Mordes in zwölf weiteren Fällen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legten sowohl der Angeklagte als auch die Bundesanwaltschaft und vier Nebenkläger Revision ein – sodass der Fall am BGH landete. (Az. 3 StR 149/24)

Am höchsten deutschen Strafgericht ging es unter anderem um die Frage, ob das OLG auch bei den acht übrigen Menschen im Haus von versuchtem Mord hätte ausgehen müssen. Sie hatten in einem hell erleuchteten Zimmer in der Nähe des Ausgangs gefeiert. Der Angeklagte habe daher damit gerechnet, dass sie rechtzeitig das Haus verlassen könnten, hatte der Koblenzer Senat seine Entscheidung begründet. Die Nebenkläger – die zu diesen acht Personen gehörten – meinen, das Urteil müsse diesbezüglich korrigiert werden. (Quelle: dpa)

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