TRIER. Am 11.1.2024 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, am 1.7. und 7.8.2023 im Landkreis Trier-Saarburg im Zustand der Schuldunfähigkeit durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen sexuelle Handlungen an einer anderen Person vorgenommen und dabei ein Überraschungsmoment ausgenutzt zu haben, wobei er in einem Fall beischlafähnliche Handlungen an dem Opfer vorgenommen haben soll, die dieses besonders erniedrigten, insbesondere weil sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Er befindet sich in einem psychiatrischen Krankenhaus. (Quelle: Landgericht Trier)
















