BITBURG. Im Zuge der Verwirklichung des Radverkehrskonzeptes hat die Stadt Bitburg die Thilmanystraße zu einer „Fahrradstraße mit PKW-Verkehr“ umgebaut. Nach der erfolgten Asphaltsanierung wurden nun die entsprechenden Markierungen aufgebracht. Durch die Ausweisung als „Fahrradstraße“ gelten ab sofort einige neue Regeln in der Thilmanystraße.
Nach Umbau der Thilmanystraße: Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich eine Straße, die dem Radverkehr vorbehalten ist. Die Thilmanystraße wird aber durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung auch für den Anliegerverkehr – wie bisher in Richtung Mötscher Straße – befahrbar bleiben. Dazu wird unter das Fahrradstraßenschild das Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht.
Welche Verkehrsregeln gelten nun in der Thilmanystraße?
Für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gilt eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h.
Für Radfahrerinnen und Radfahrer gilt:
– Fahren auf der Fahrbahn in beide Richtungen erlaubt.
– Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Für alle Kraftfahrzeuge gilt:
– Dürfen auf der Fahrbahn nicht halten.
– Parken ist nur dort erlaubt, wo markierte Parkplätze sind.
Sie sind dem Radverkehr untergeordnet und dürfen diesen nicht behindern oder gefährden, die Fahrgeschwindigkeit muss an den Radverkehr angepasst werden. Für Fußgänger ändert sich durch den Umbau zur Fahrradstraße nichts. Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten. (Quelle: Stadt Bitburg)














Wer hat eigentlich den Bau dieser Straße finanziert, die Autofahrer oder die Fahrradfahrer?
Von Steuergeldern ist die Straße finanziert worden.
Egal ob der Steuerzahler Autofahrer, Fahrradfahrenr oder Fußgänger ist.
Wenn Fahrradfahrer im Verkehr die gleichen oder mehr Rechte als Autofahrer haben, dann sollten für Fahrradfahrer (mit und ohne Elektroantieb) auch die gleichen Pflichten gelten wie für jeden der ein Auto, Mofa oder auch nur einen führerscheinfreien E-Scooter fährt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, welche durch ein jährlich neues Versicherungskennzeichen welches wie beim Scooter am hinteren Schutzblech bzw. aufgeklebt wird nachgewiesen werden muss. Dann kann man rüpelhafte Fahrradfahrer und solche für die grundsätzlich keine Ampeln oder Verkehrszeichen gelten anhand des Kennzeichens ermitteln und strafrechlich verfolgen. Gleichzeitig dürfte es weniger Fahrraddiebstähle und herrenlose Schrott Räder auf den Strassen geben.