MITTELBERG/RLP. Nach der dramatischen Rettung von mehr als 100 in Österreich in Bergnot geratenen Schülern und Lehrern aus dem Raum Ludwigshafen ist zunächst unklar, wer die hohen Kosten trägt. «Ich kann es Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch überhaupt nicht sagen», teilte der Leiter des Gymnasiums in Maxdorf, Martin Storck, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. «Die Ermittlungen laufen noch.»
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier erklärte als Schulaufsicht, es liege vorerst noch keine Kostenaufstellung vor. «Nach Eingang einer solchen Rechnung wird diese dem Grund und der Höhe nach geprüft werden», hieß es weiter. Ein Sprecher der Polizei Vorarlberg hatte am Mittwoch gesagt, alleine der Einsatz von zwei Helikoptern schlage mit Tausenden Euro zu Buche. Diese Kosten würden in Deutschland «in Rechnung gestellt».
Die 99 Schüler im Alter von 12 bis 14 Jahren und acht Lehrer waren laut Polizei am Dienstag im österreichischen Kleinwalsertal auf einer für ihre Ausrüstung und Fähigkeiten zu schwierigen Route gelaufen. Die Lehrkräfte hätten sie aufgrund irreführender Informationen im Internet ausgesucht. Der Weg habe sich als weitaus riskanter als beschrieben entpuppt – mit Kletterpassagen bei einsetzendem Regen. Etwa 70 Mitglieder der Gruppe wurden von den Hubschraubern in Dreiergruppen mit Seilen geborgen, die anderen stiegen von Bergrettern begleitet ab. Zwei Schüler hatten sich leicht verletzt.
Nach Beratung unter anderem mit Psychologen und dem Kontakt mit den Eltern wurde die Fortsetzung der Klassenfahrt beschlossen. Schulleiter Storck sagte, die Schülerinnen und Schüler würden wie geplant an diesem Freitag (10. Juni) mit Bussen zurückkehren. In der nächsten Woche sollten die dramatischen Ereignisse am Gymnasium weiter aufgearbeitet werden, auch mit erneuten Gesprächsangeboten von Psychologen sowohl für Schüler als auch Lehrer. (dpa)















Mein Gott, das ist ja wohl lächerlich. Dramatische Ereignisse die mit einem Psychologen aufgearbeitet werden müssen nur weil die Kinder sich verstiegen haben. Also wenn ich denke was wir für riskanten Situationen wir als Kinder ausgesetzt waren, teilweise selbst verursacht, da wären wir ja von der Couch nicht mehr weggekommen.
Abgesehen davon kann man von einem Lehrer schon erwarten, dass er sich nicht nur auf eine Wegbeschreibung im Internet verlässt, sondern auch mal google maps benutzt, dann hätte er ja sicher gesehen, dass der Weg eher schwierig ist. Bei 8 Lehrern wird ja wohl einer Zeit haben, vorab die Route zu checken.
Ja unter diesen Koordinaten
47°19’52.5″N 10°08’10.3″E
kann man den Weg sehen. Und man sieht schon dass die Route nicht sehr einfach ist.
Das muss ja eigentlich jeder verantwortungsvollen Person klar sein dass ich
1. im Gebirge nicht einfach drauf losmarschiere sondern vorab die Route checke. Und zwar nicht anhand von ein paar Google-Kommentaren sondern auf Luftbildern und anhand offizieller Bewertungen. Ebenso rufe ich als verantwortungsvoller Lehrer vorab das zuständige Fremdenverkehrsbüro vor Ort an und frage nach, ob der Weg für Schüler von denen viele keine entsprechende Kondition haben, geeignet ist.
Man kann immer sagen man steht im Spannungsfeld zwischen Schülern was bieten und eventuellem Risiko aber dann hätte ich als verantwortlicher Lehrer eben den Direktor konktaktiert, die Situation erklärt und mir das vorab genehmigen lassen.
2. Ist es grob verantwortungslos mit einer Grossgruppe von 100 Schülern, von denen die meisten vermutlich nur Turnschuhe anhatten, zu einer Wanderung ins Gebirge aufzubrechen. Auf dem Weg kann man ja anscheinend nur hintereinander gehen, bei 8 Lehrern wäre so alle 12 Schüler ein Lehrer gekommen, wie soll denn einer von denen einen Schüler zeitnah erreichen falls der z.B. nicht mehr kann oder umknickt, da muss er an der ganzen Gruppe vorbei und gefährdet die anderen Schüler noch weil kein Platz zum Ausweichen ist. Ab dem Moment ab dem der Pfad so eng wurde hätte jede verantwortungsvolle Lehrkraft die Wanderung abgebrochen, abbrechen müssen. Hier liegt klar ein strafrechtlich relevantes Verhalten der verantwortlichen Lehrkräfte vor. Verletzung der Aufsichtspflicht.
Zahlen wirds wie immer der Steuerzahler