Ein Toter und zwei Verletzte bei Verfolgungsjagd im Saarland — Polizei gibt Schüsse ab

2
Ein Blaulicht auf einem Polizeiwagen.
Foto: Friso Gentsch/dpa

SAARBRÜCKEN. Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurde bei einer Verfolgungsjagd in Saarbrücken ein Mensch getötet und zwei weitere verletzt. Ein PKW-Fahrer sei in der Nacht vor einer Polizeikontrolle geflohen, woraufhin die Beamten schossen, so das Blatt.

Der Vorgang habe sich gegen 1 Uhr in der zurückliegenden Nacht abgespielt. Die Verfolgungsfahrt ging durch Dudweiler und Herrensohr. Dann geriet der PKW in eine Sackgasse.

Bei einem Wendemanöver des Fahrers wurde eine Polizeibeamtin verletzt. Laut Bild-Zeitung gaben die Beamten mehrere Schüsse auf das Fahrzeug ab, in dem der Fahrer (22), der Beifahrer (23) und ein 19-Jähriger auf dem Rücksitz saßen. Die Schüsse trafen den 22-Jährigen und den 19-Jährigen.

Der 22-Jährige erlag seinen Verletzungen. Über die Schwere der Verletzungen des 19-Jährigen und der Beamtin ist derzeit noch nichts bekannt.

2 Kommentare

  1. Echt jetzt? Drei Jugendliche die mal richtig Scheiße bauen, und unsere Polizei ballert wild drauf los? In Bitburg mussten die Beamten der Polizeistation wegen einem Randalierer das SEK rufen. Ich persönlich finde es unverhältnismäßig. Bei Mord und Totschlag gibt es (wegen psychischen Ausnahmezustand) Kuschelurteile und bei Verkehrsvergehen wird man vielleicht erschossen? 🤷 Deutschland halt.

    • Klar, weil das hierzulande ja auch so typisch ist. Wer weiss, wie die Situation in dem vor Ort ausgesehen hat, dass zu diesen Maßnahmen gegriffen wurde?
      Unser Alltag zeigt ja (vor allem im Gegensatz zu anderen Ländern), dass hier nicht gerade leichtfertig Gebrauch von der Schusswaffe gemacht wird.
      Und: wenn man sie nach so einer Aktion hätte ziehen lassen und sie dabei möglicherweise noch (wie einige andere schon bei „richtig Scheiße“) andere Menschen verletzen und töten, was wäre hier die Reaktion?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.