RLP: 208 Vermisste aus Aufnahmeeinrichtungen sind polizeibekannt

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Im Fall der AfA in Trier spricht das Ministerium von 245 abgängigen Personen. Foto: Harald Tittel/dpa

MAINZ/TRIER/BITBURG – Knapp ein Viertel der aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz verschwundenen Bewohner ist polizeibekannt.

Von den 923 abgängigen Personen treffe das auf 208 oder rund 23 Prozent zu, teilte das Integrationsministerium in Mainz mit. Anhängig seien zu diesen Personen 638 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlicher Delikte. 

Das Ministerium legte damit weitere Zahlen zu einem Thema vor, das Mitte Januar aufgekommen war. Seinerzeit waren Daten zu Abgängigen aus den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes wegen eines Datenlecks öffentlich geworden. Bekannt wurde, dass sich die Zahl der Menschen, bei denen zwischen dem 1. Juli 2024 und Ende 2025 der Aufenthaltsort unbekannt war, auf 923 summierte. Bewohner von AfAs gelten dann als «abgängig», wenn sie seit mehr als drei Tagen nicht mehr in der Einrichtung waren.

Ministerium: Vor allem Alltagskriminalität

Das Ministerium betonte nun, die Zahl der polizeilichen Ermittlungsverfahren sage nichts über Schuld aus und lasse keine Rückschlüsse auf den Ausgang von Verfahren oder gerichtlichen Entscheidungen zu. Unter den Delikten, um die es bei den Verfahren geht, sind laut Ministerium vor allem Eigentums- und Alltagskriminalität. Diebstahlsdelikte machten alleine rund die Hälfte der Verfahren aus.

Bei rund 14 Prozent handele es sich um einfache Körperverletzungsdelikte. Um schwere Gewalt-, Sexual- oder Staatsschutzdelikte gehe es nur in Einzelfällen. Zwei Verfahren, die sich um den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie den Verdacht eines Totschlagsdelikts drehten, seien zwischenzeitlich eingestellt worden.

Die Opposition hatte die Landesregierung nach Bekanntwerden der Zahl der Abgängigen scharf kritisiert. Die CDU-Fraktion sprach etwa von eklatanten Kontroll- und Sicherheitsmängeln. Das grüne Integrationsministerium betont, Aufnahmeeinrichtungen seien keine Gefängnisse, die Bewohner dort dürften nicht eingesperrt werden.

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