REGION. Ein Routineeinsatz an der deutsch-luxemburgischen Grenze hat am Montagabend eine dramatische Wendung genommen. Bundespolizisten stoppten gegen 17:00 Uhr einen Mann, der nicht nur unerlaubt erneut nach Deutschland einreisen wollte – sondern bereits wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Der 61-jährige Italiener war kein Unbekannter: Bereits 2001 war er in Deutschland festgenommen worden. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Landgericht wegen Mordes und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest.
Abgeschoben – und dennoch zurück: Verstoß gegen Einreisesperre
Im Jahr 2021 wurde der Mann nach zehn Jahren Haft nach Italien abgeschoben. Gleichzeitig erhielt er eine befristete Wiedereinreisesperre, die klar regelte:
Betritt er dennoch deutsches Staatsgebiet, wird der Rest der lebenslangen Haftstrafe sofort wieder fällig.
Genau das ist nun eingetreten.
Bei der Kontrolle an der Landesgrenze zu Luxemburg fiel der Mann den Beamten auf – und wurde unmittelbar festgenommen.
Wieder in Haft: Bundespolizei liefert den 61-Jährigen ein
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann von Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) überstellt. Dort soll er nun den verbleibenden Teil seiner lebenslangen Strafe absitzen.
Weitere Hintergründe über seine Beweggründe, erneut nach Deutschland einzureisen, sind bislang nicht bekannt.
Hintergrund: Warum die Wiedereinreisesperre so scharf ist
Wird ein zu langer Freiheitsstrafe oder lebenslanger Haft verurteilter ausländischer Staatsbürger abgeschoben, entscheidet die Justiz häufig über eine Wiedereinreisesperre.
Zweck ist, erneute Straftaten zu verhindern und die Vollstreckung der Reststrafe zu ermöglichen, sollte der Betroffene dennoch zurückkehren.
Im Fall des 61-jährigen Italieners greift diese Regelung nun konsequent.












