Trier: Radfahrer knallt mit über 2,2 Promille in geparktes Auto – Krankenhaus!

0
Ein Polizeiwagen mit Blaulicht steht nachts auf nasser Straße, davor liegt ein umgestürztes Fahrrad – Symbolbild für Fahrradunfall in Trier.
Blaulicht auf nasser Straße: In Trier verlor ein betrunkener Radfahrer die Kontrolle und stürzte – die Polizei warnt vor Alkohol am Lenker.

Trier. Am gestrigen Sonntagabend (9. November 2025) kam es in der Schweringstraße in Trier zu einem ungewöhnlichen Verkehrsunfall: Ein stark alkoholisierter Radfahrer verlor gegen 18 Uhr die Kontrolle über sein Fahrrad, prallte gegen ein geparktes Auto und stürzte zu Boden.

Der Mann zog sich dabei eine blutende Kopfplatzwunde zu. Passanten fanden den Verletzten am Straßenrand und alarmierten sofort den Rettungsdienst sowie die Polizei Trier.

2,29 Promille: Polizei ermittelt nach Fahrradunfall

Wie die Polizei Trier mitteilt, ergaben sich schnell Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein Atemalkoholtest vor Ort bestätigte den Verdacht: 2,29 Promille. Der Mann wurde anschließend zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Am geparkten Fahrzeug entstand Sachschaden, die genaue Höhe ist noch unklar. Mehr Blaulicht-News

Polizei warnt vor Alkohol am Lenker

Schon ab 1,6 Promille gilt man laut Straßenverkehrsordnung als absolut fahruntüchtig auf dem Fahrrad – bei einem Unfall drohen Strafverfahren, Führerscheinentzug und medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Fazit: Glück im Unglück

Der Radfahrer hatte Glück im Unglück – trotz seiner Kopfverletzung blieb der Unfall ohne lebensbedrohliche Folgen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Vorheriger ArtikelFamilien entlasten: CDU will digitalen „Pflegeplatzfinder Rheinland-Pfalz“ einführen
Nächster Artikel„Erhebliche Deckungslücken“: Wohin steuert der ÖPNV in Rheinland-Pfalz?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.