Von Tuch- bis Flussbestattung: Details zum neuen Bestattungsgesetz kommen bald

Von Tuch- bis Flussbestattung - das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz bietet viele neue Möglichkeiten. Wie die im Detail umgesetzt werden können, wird demnächst klar sein.

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Foto: Harald Tittel/dpa/Archiv

MAINZ. Nach der Verabschiedung des neuen und besonders liberalen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes werden bald genauere Vorgaben zu hinzugekommenen möglichen Bestattungsformen festgemacht. Dabei geht es etwa darum, in welchem Zeitraum Tuchbestattungen erlaubt sind oder in welchen Zonen von Flüssen Asche ausgebracht werden kann, wie Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz sagte.

Das Ende September vom Landtag in Mainz verabschiedete neue Bestattungsgesetz gilt als das liberalste in Deutschland und erlaubt neben Tuch- und Flussbestattungen unter anderem auch, Asche unter dem Apfelbaum im Garten zu verstreuen, sie zu einem Diamanten als Erinnerungsschmuckstück weiterverarbeiten zu lassen oder eine Urne zu Hause aufzubewahren.

Genauere Vorgaben dafür werden in einer Durchführungsverordnung festgelegt, auch um Verfahren etwa für Bestatter zu vereinfachen. Ein Entwurf für die an das neue Gesetz angepasste Verordnung liegt nun vor, bis Mitte November können sich beispielsweise Kirchen, Kommunalverbände oder Bestatterverbände dazu äußern und Anregungen geben. Anschließend braucht es noch einen Beschluss der Verordnung im Kabinett. (Quelle: dpa)

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