Prozess gegen 46-Jährigen – Mörder zur Flucht verholfen?

Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang, bis er fernab von Deutschland gefasst wird. Welche Erkenntnisse kommen am vorerst letzten Verhandlungstag ans Licht?

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Foto: Wolfgang Jung / dpa / Archiv

LANDAU. Mit Zeugenvernehmungen ist vor dem Amtsgericht Landau (Pfalz) der Prozess um die Flucht eines verurteilten Mörders während eines Ausgangs fortgesetzt worden. Angeklagt ist ein 46-Jähriger, weil er dem Häftling der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) am 30. Oktober 2023 zur Flucht verholfen haben soll. Er weist die Vorwürfe zurück.

Zielfahnder hatten den Entflohenen nach neun Monaten in der Republik Moldau festgenommen. Am dritten Verhandlungstag wurde eine heute Zwölfjährige zu Beobachtungen an einer S-Bahn-Station in Germersheim befragt. In der Nähe war der damalige Häftling in ein Waldgebiet geflohen. Die Zeugin gab an, mehrere Männer sowie ein Fahrzeug und ein Handgemenge gesehen zu haben. «Da wurde jemand verprügelt.» Ob zwischen der Beobachtung und der Flucht ein Zusammenhang besteht, ist unklar. Auch der 51 Jahre alte Vater der Zeugin wurde gehört.

Bewegungsprofil der elektronischen Fußfessel

Die Vorsitzende Richterin verlas zudem Briefe, die der Angeklagte entweder aus der Untersuchungshaft geschrieben oder dort erhalten hatte. Des Weiteren wurde ein Bewegungsprofil der elektronischen Fußfessel vorgelesen, die der Entflohene trug und in Germersheim nach der Flucht gefunden worden war.

Nach einer Pause sollte eine weitere Zeugin gehört werden. Es ist der vorerst letzte Verhandlungstag – vom weiteren Verlauf hängt ab, ob für Plädoyers und Urteil ein weiterer Termin anberaumt wird. Dem Angeklagten werden Gefangenenbefreiung und Vollstreckungsvereitelung vorgeworfen.

Trotz der Fußfessel – ein Gerät am Fußknöchel zur Aufenthaltsüberwachung – und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten war der heute 45 Jahre alte Mann während eines Ausgangs am Sollachsee bei Germersheim geflohen. Der Fall hatte die Öffentlichkeit monatelang in Atem gehalten. Häftling und Angeklagter kennen sich aus gemeinsamer sechsjähriger Haft. (Quelle: dpa)

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