TRIER. Im zurückliegenden März verabschiedete Trierer Stadtrat nach kontroversen Diskussionen die umstrittene Baumschutzsatzung, die jetzt in Kraft getreten ist. Bäume, die unter die Bestimmungen der Satzung fallen, dürfen demnach auch in privaten Gärten nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung gefällt werden.
Eine Ersatzpflanzung ist obligatorisch. Von der Baumschutzsatzung betroffen sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen einen Meter über dem Erdboden. Für langsam wachsende sowie für mehrstämmige Bäume gelten gesonderte Bestimmungen. Die geschützten Bäume dürfen grundsätzlich nicht mehr gefällt oder geschnitten werden. Auch die Wurzeln dürfen nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden. Verboten ist auch die Lagerung oder Freisetzung von Schadstoffen in unmittelbarer Nähe.
Fachgerechte Pflege, die dem Erhalt der Bäume dient, ist weiterhin möglich. Darunter fällt die Entfernung abgestorbener Äste, die Beseitigung von Krankheitsherden sowie die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerks. Das gleiche gilt für dringende Maßnahmen zur Verkehrssicherung.
Wenn eine Fällung trotzdem unvermeidbar scheint, zum Beispiel weil der Baum nicht mehr standsicher ist, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Hierzu wurde unter www.trier.de/umwelt-verkehr/naturschutz/baumschutz/ ein Online-Verfahren eingerichtet. Wenn die Fällung eines Baums genehmigt wurde, muss danach möglichst auf dem gleichen Grundstück als Ersatz ein Laubbaum gepflanzt werden, der bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Wenn die Ersatzpflanzung nicht möglich ist, wird eine Ausgleichszahlung entrichtet. Dieses Geld verwendet die Stadtverwaltung für Erhalt, Pflege und Ergänzung des eigenen Baumbestands. Wer Bäume ohne Genehmigung fällt, die Ersatzpflanzung versäumt oder gegen weitere Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann.
Ansprechpartner für fachliche Fragen zum Baumschutz ist die Abteilung StadtGrün unter der Rufnummer 0651/718-3900. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 0651/718-1607 oder per E-Mail an [email protected]. Antworten auf häufige Fragen zur Baumschutzsatzung bietet außerdem die Webseite www.trier.de/umwelt-verkehr/naturschutz/baumschutz/haeufige-fragen/. (Quelle: Stadt Trier)