WITTLICH. Das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) hat den Landkreis Bernkastel-Wittlich erreicht. Nachgewiesen wurde das Virus in einem Rinderbestand im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Für die Landwirte im Landkreis Bernkastel-Wittlich ändert sich nichts.
Der Freiheitsstatus des Landes Rheinland-Pfalz in Bezug auf die Blauzungenkrankheit ging schon durch den Nachweis von BTV3 im Landkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifelkreis am 8. Mai 2024 verloren (lokalo.de berichtete). Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit und befällt Wiederkäuer – neben Rindern sind das auch Schafe, Ziegen und Kameliden. Da das Virus nicht von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über sogenannte Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, sind Insektenschutz und Impfung die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
Neben den zugelassenen Impfstoffen für die Serotypen BTV-4 und BTV-8, gibt es mittlerweile drei zur Anwendung gestattete Inaktivatimpfstoffe mit einer BTV-3 Komponente. Die Gestattung ist nur gültig solange es noch keinen zugelassenen BTV-3 Impfstoff gibt. Bei den drei gestatteten BTV-3 Impfstoffen handelt es sich nicht um zugelassene Impfstoffe, so dass keine Handelserleichterungen gem. der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 und 2020/689 aus der Impfung mit den gestatteten BTV-3 Impfstoffen resultieren. Für die Impfung werden Beihilfen gewährt, welche anteilig von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und dem Land Rheinland-Pfalz gezahlt werden. Nähere Informationen finden Halter auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen.
Darüber hinaus steht das Veterinäramt des Landkreises Bernkastel-Wittlich für Fragen gerne unter 06571/14-1032 oder [email protected] zur Verfügung. (Quelle:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich)