Bitburg: Grillsaison startet – Diese Regeln gelten für die städtischen Grillhütten

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Foto: dpa/Symbolbild

BITBURG. Die Grillhütten der Stadt Bitburg in Masholder, Matzen, Mötsch und Stahl sind beliebte Freizeiteinrichtungen. Jetzt hat die Grillsaison begonnen und viele Menschen nutzen die Hütten nun wieder, um hier mit der Familie oder mit Freunden zu feiern.

Damit der Grillspaß nicht zu Verdruss bei den Nutzern oder auch Anliegern führt, weist die Stadtverwaltung nochmals auf die gemeinsame Benutzungsordnung für die städtischen Grillhütten hin. Während der Benutzungszeit sind jegliche Beeinträchtigungen und Belästigungen Dritter zu vermeiden. In Verbindung mit dem Landesimmissionsschutzgesetz bedeutet dies, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr Betätigungen verboten sind, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder verhängt werden.

Dies gilt insbesondere für die Hütten, die in der Nähe von Wohngebieten liegen. Mit ein wenig Rücksicht auf die Nachbarschaft kann man sich hier Ärger ersparen. Auch sollten die Nutzer pfleglich mit den Einrichtungen umgehen und dafür Sorge tragen, dass die Hütten in einem gereinigten Zustand übergeben werden, damit auch der Nächste ungestört feiern kann.

Wer eine städtische Grillhütte buchen möchte, kann sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Masholder: Wolfgang Weides, Brückenstraße 10, Bitburg-Masholder, Tel. 06561-5596

Matzen: (vorübergehend) Paul Sonnen, Oberstraße 1, Bitburg-Matzen, Tel. 06561-670270

Mötsch: Karlheinz Maier, Waldstraße 3, Bitburg-Mötsch, Tel. 0170-580 09 01

Stahl: Willi Heyen, Oberweiser Str. 50, Bitburg-Stahl, Tel. 06561-18708, Mobil: 0171-6720141

Allen, die die städtischen Grillhütten in diesen Wochen nutzen, wünscht die Stadt Bitburg viel Spaß beim Grillen und Feiern.

Gebühren für die Vermietung der städtischen Grillhütten:

Wer eine städtische Grillhütte mieten möchte, muss folgende Gebühren für die Nutzung zahlen:

a) Einheimische: 110 €

b) Auswärtige: 130 € (jeweils inklusive Nebenkosten für Wasser und Strom)

In den Wintermonaten (November, Dezember, Januar, Februar) sind die Grillhütten geschlossen. (Quelle: Stadt Bitburg)

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