Bekiffter Geisterfahrer: Konsum von Cannabis bei Falschfahrer festgestellt

Ein Mann ist mit seinem Wagen auf der falschen Seite der Autobahn unterwegs. Polizisten stellen bei ihm Cannabis-Konsum fest. Der Fahrer verweist auf die Legalisierung zum 1. April.

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Foto: dpa / Karl-Josef Hildenbrand/ Symbolbild

MAINZ. Bei einem Falschfahrer auf der Autobahn 60 ist der Konsum von Cannabis festgestellt worden. Der 50-Jährige war auf der A60 in Mainz in der falschen Fahrtrichtung unterwegs, wie die Polizei am Montag mitteilte.

Zu einem Unfall sei es nicht gekommen. Der reguläre Verkehr sei wegen des Falschfahrers am Samstagabend zum Stillstand gekommen. Der Mann habe gewendet, sei von der Autobahn abgefahren und anschließend auf der richtigen Fahrbahn weitergefahren. Ein anderer Verkehrsteilnehmer habe den Falschfahrer verfolgt und die Polizei alarmiert.

Bei der Kontrolle habe der Mann sein Navi für die Irrfahrt verantwortlich gemacht. Die Polizei habe den Konsum von THC, dem Wirkstoff von Cannabis, bei einer Urinprobe festgestellt. Der Mann sagte laut der Mitteilung, dass der Cannabis-Konsum legal sei. Der genaue THC-Wert werde mit einer Blutprobe ermittelt. Dem Autofahrer drohten der Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate sowie eine empfindliche Strafe, teilte die Polizei weiter mit.

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis legal. Im Straßenverkehr änderte sich aber erst einmal nichts an den bestehenden Regelungen: Bislang begehen Verkehrsteilnehmer, bei denen THC nachgewiesen wird, eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldbußen, Punkte und Fahrverbot drohen. Nach dem Vorbild der 0,5-Promille-Marke für Alkohol soll auch ein Toleranz-Grenzwert für THC kommen.

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