
BITBURG. Einstimmig hat der Stadtrat die städtebaulichen Rahmenbedingungen für das noch zu entwickelnde Konzept zu einer Bebauung zwischen Mötscher und Bahnhofstraße beschlossen. Auf dieser Grundlage soll der Vorentwurf eines Bebauungsplanes zur Erschließung des Geländes erarbeitet werden.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines noch zu erstellenden Modells und der sich hieraus ergebenden weiteren Diskussionen. Ein privater Investor beabsichtigt, in enger Abstimmung und Kooperation mit der Stadt Bitburg sowie einem ansässigen Gewerbetreibenden im Bereich zwischen der Mötscher Straße im Norden und der Bahnhofstraße im Süden eine städtebauliche Neuordnung durchzuführen. Der Stadtrat hat hierzu bereits in 2015 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des sogenannten „Riewer-Geländes“ und der hier derzeit noch vorhandenen Feuerwache gefasst.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes beinhaltet Flurstücke der Flur 7 Gemarkung Bitburg und umfasst im Wesentlichen Flächen, die sich derzeit im Besitz des Gewerbebetriebs Riewer sowie der Stadt Bitburg befinden. Das Plangebiet liegt südlich des Stadtkerns von Bitburg, nur wenige Meter von der Kreisverwaltung und dem Zentralen Versorgungsbereich der Stadt entfernt, und ist ca. 1,6 Hektar groß.
Der Investor plant auf dem Gelände eine schrittweise Entwicklung auf Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten städtebaulichen Konzeptes. Dabei soll zunächst der im Plangebiet befindliche Gewerbebetrieb verlagert und die Fläche neu bebaut und gestaltet werden. Nach dem Neubau der Feuerwache an dem Standort im Südring soll anschließend der restliche Bereich entwickelt werden.
Das leerstehende städtische Anwesen Mötscher Straße 41 b, einst als Obdachlosenunterkunft genutzt, ist von der Planung ausgenommen. Dieses Haus soll erhalten bleiben und in Abstimmung zwischen der Stadt und einem weiteren Investor saniert werden. Insgesamt soll auf der Fläche ein attraktives, lebendiges innerstädtisches Quartier mit einer verdichteten Wohnbebauung sowie ergänzenden Nutzungen entstehen. (Quelle: Stadt Bitburg)