Keine Zwangsgelder und Betriebsprüfungen: Finanzämter in RLP wahren den Weihnachtsfrieden

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Auf einem Vordruck für die Steuererklärung liegt vor dem Aktenordner mit dem Aufdruck «Finanzamt» ein Stift und eine Brille. Foto: Oliver Berg/dpa

MAINZ. Die rheinland-pfälzischen Finanzämter halten auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Behörden zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar keine Zwangsgelder oder Betriebsprüfungen anordnen.

Wie die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am Montag mitteile, werden keine belastenden Maßnahmen wie Ablehnungsbescheide zu Anträgen verschickt. «Steuererstattungen hingegen sind gute Nachrichten und werden selbstverständlich nicht verzögert», sagte Ahnen.

Steuerbescheide würden allerdings auch dann verschickt, wenn sie eine Nachzahlung bedeuten – eine Unterscheidung sei nicht möglich. Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden soll es nur dann geben, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, weil sonst Steuerausfälle drohen. (Quelle: dpa)

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