DAUN. Wer bei einem Unglücksfall nicht unverzüglich die ihm bestmögliche und seinen Fähigkeiten entsprechende Hilfe leistet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Ein entsprechender Vorfall in Daun führt nun zum Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung, ein Ermittlungsverfahren wurde durch die Polizei eingeleitet.
Demnach brach am gestrigen Dienstagnachmittag, 14. November, eine 25-jährige Frau im Bereich des Dauner Busbahnhofes gegen 15.30 Uhr aufgrund eines medizinischen Notfalls zusammen.
Niemand leistete Erste-Hilfe
Doch obwohl sich eine Vielzahl von Passanten vor Ort befanden, leistete laut Polizeiangaben niemand Erste-Hilfe. Erst mit Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst wurde der jungen Frau demnach geholfen, welche dann vorsorglich in ein Krankenhaus verbracht wurde.
Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde nun eingeleitet. Jegliche Hinweise zur Tat oder den möglichen Tätern dürfen an die Polizeiinspektion Daun unter 06592 96260 erbeten werden.
Im Strafgesetzbuch heisst es: § 323c Unterlassene Hilfeleistung
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“.
(Quelle. Polizei Daun)















