MAINZ. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben nach wie vor die höchste Verschuldung unter den deutschen Flächenländern. Im vergangenen Jahr beliefen sich die kommunalen Schulden auf umgerechnet 2886 Euro je Einwohner (Vorjahr: 2904 Euro), wie aus dem am Dienstag in Mainz vom Landesrechnungshof vorgestellten Kommunalbericht 2023 hervorgeht.
Der Wert war fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt aller Flächenländer – das bedeutete bei der Pro-Kopf-Verschuldung nach wie vor den unrühmlichen Spitzenplatz. Anders als in den beiden Vorjahren nahm laut Rechnungshof die Gesamtverschuldung der kommunalen Kernhaushalte in Rheinland-Pfalz 2022 wieder zu, um 0,6 Prozent auf rund 12,0 Milliarden Euro. Die Ausgaben der Kommunen kletterten unter anderem wegen steigender Personal- und Sozialausgaben stärker als die Einnahmen. Auch angesichts voraussichtlich sinkender Steuereinnahmen empfahl der Rechnungshof den Kommunen einen «kräftigen Tritt» auf die Ausgabenbremse. Eine nachhaltige Besserung der Kommunalfinanzen sei nur mit einer gemeinsamen Anstrengung von Land und Kommunen möglich.
Die Gesamteinnahmen der Kommunen – also Steuern, Gebühren, Gewinne und Zuweisungen vom Land – stiegen dem Bericht zufolge 2022 um 5,4 Prozent auf 19,1 Milliarden Euro. Der Pro-Kopf-Wert habe hier mit 1616 Euro erstmals den Durchschnitt der Flächenländer übertroffen. Die kommunalen Ausgaben stiegen allerdings stärker als die Einnahmen, und zwar um 5,8 Prozent auf 18,1 Milliarden Euro.
Den Kommunen gelang es, das sechste Jahr in Folge einen positiven Saldo zu erzielen. Dem Rechnungshof zufolge lag der Gesamtüberschuss 2022 bei 939 Millionen Euro nach 956 Millionen im Jahr davor. Allerdings zeigt sich der Behörde zufolge ein enormes Gefälle unter den Kommunen.
94 Prozent des kommunalen Gesamtüberschusses entfielen auf Mainz und Idar-Oberstein mit dem Sitz und einem Standort des Impfstoffherstellers Biontech. Die übrigen mehr als 2400 Gebietskörperschaften hätten gerade einmal 57 Millionen beigetragen, mehr als ein Drittel der Kommunen verfehlten den Kassenausgleich.
2022 hätten sehr hohe Steuereinnahmen die stark gewachsenen Ausgaben noch einmal übertroffen, befand der Rechnungshof. Für dieses und das kommende Jahr sei aber davon auszugehen, dass wieder deutlich weniger Geld zu verteilen sein werde. Die Konjunkturaussichten trübten sich ein. Neben den erwartet niedrigeren Steuereinnahmen belasteten künftig auch hohe Tarifabschlüsse, die allgemeine Preisentwicklung sowie wachsende Sozialausgaben die kommunalen Haushalte stark.
Wenn das Land ab 2024 Liquiditätskredite der Kommunen im Umfang von drei Milliarden Euro übernehme, werde sich das zwar spürbar auswirken und auch die Zinslast der Städte, Gemeinden und Kreise verringern. Nichtsdestotrotz blieben erhebliche Anstrengungen der Kommunen zum Abbau von Verbindlichkeiten unverzichtbar, befand der Rechnungshof.
«Das Gebot des Haushaltsausgleichs gilt nicht nur in Zeiten des Steuerbooms», mahnte Rechnungshof-Präsident Jörg Berres und äußerte sich auch kritisch zu Aussagen aus der Landesregierung. Innenminister Michael Ebling (SPD) hatte angekündigt, defizitären Kommunen unter bestimmten Umständen mehr Zeit für den Ausgleich ihrer Haushalte zu geben, etwa indem von der Kommunalaufsicht eine mehrjährige Betrachtung der Entwicklung in Erwägung gezogen werden kann.
«Damit werden die Funktion des gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebots als kommunale Schuldenbremse erneut infrage gestellt und die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes missachtet», betonte Berres. «Eine Aufsichtspraxis mit diesen Maßgaben wäre mit dem geltenden Recht schlicht nicht vereinbar.»
Ebenfalls in Richtung Regierung warf der Rechnungshof die Frage auf, ob für 2023 und 2024 der Mindestbedarf der Kommunen vor dem Hintergrund steigender Preise und Ausgaben etwa für die Unterbringung geflüchtete Menschen zu niedrig angesetzt wurde.
Der Rechnungshof sieht bei den Kommunen durchaus noch Potenzial für mehr Einnahmen oder für Einsparungen. Eine Reihe von Kommunen müsse diese Potenziale konsequent ausschöpfen, um die Haushalte ausgleichen zu können. Etwa bei der auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhobenen Grundsteuer B, die sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer trifft, seien die rechtlich zulässigen Spielräume noch nicht ausgeschöpft. Auch habe eine Prüfung gezeigt, dass einige Kommunen teils keine Gebühren für Verwaltungsleistungen forderten, die sie auf Antrag anderer erledigten. Kommunen ließen sich auch Verwaltungskosten, die sie für Eigenbetriebe oder Dritte erledigten, teils nicht ausreichend erstatten.
Einsparpotenzial sieht der Rechnungshof zudem bei Sozialausgaben. Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen etwa liege seit Jahren unter dem Durchschnitt der Flächenländer, während die Ausgaben vergleichsweise hoch seien – Rheinland-Pfalz habe die höchsten Fallkosten aller Flächenländer. Hauptursache dürften dem Rechnungshof zufolge höhere Vergütungen für die Träger von Einrichtungen und Diensten der Wohlfahrtspflege sein, etwa Werkstätten für behinderte Menschen.
Darüber hinaus regte der Rechnungshof die Bündelung kommunaler Aufgaben an und auch, über eine weitere Gebietsreform im kommunal extrem kleinteiligen Rheinland-Pfalz nachzudenken. Jede fünfte Kommune in Deutschland liege in Rheinland-Pfalz, dabei stelle RLP nur fünf Prozent der Bevölkerung. «Eine konsequente Kommunal- und Verwaltungsreform, die auch Landkreise und kreisfreie Städte nicht ausblendet, würde die finanziellen Vorteile größerer Verwaltungseinheiten erschließen», hieß es. (Quelle: dpa)













