KOBLENZ. Am 24.10.2023 beginnt vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt an den Tatorten Dierdorf und Puderbach.
Die Staatsanwaltschaft legt den drei Angeklagten im Alter zwischen 33 und 68 Jahren in der Zeit von September 2015 bis zum 4. November 2020 u.a. eine Vielzahl von Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie einem der Angeklagten darüber hinaus u.a. mehrere Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Last.
Die Beihilfehandlungen zweier der Angeklagten sollen zu einem Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von 28,8 Millionen Euro, die Beihilfehandlungen des dritten Angeklagten zu einem solchen in Höhe von 8,9 Millionen Euro beigetragen haben. Durch die täterschaftlichen Handlungen eines der Angeklagten soll zudem ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von 426.442,60 Euro entstanden sein. (Quelle: dpa)














