Streit um Ryanair-Beihilfen am Flughafen Hahn: Gericht lehnt Berufung ab

0
Foto: dpa

KOBLENZ/HAHN. Im jahrelangen Streit um die angebliche Zahlung rechtswidriger Beihilfen des Hunsrückflughafens Hahn an die Fluggesellschaft Ryanair hat die Lufthansa eine Niederlage einstecken müssen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz lehnte eine Berufung der Lufthansa gegen ein Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach aus dem Jahr 2007 ab, wie eine Sprecherin des OLG am Montag bestätigte. Mit dem Urteil vom 21. April sei die Berufung zurückgewiesen worden. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit der Revision.

Die Lufthansa hatte damals europarechtswidrige Beihilfen beklagt. Sie forderte unter anderem, dass Ryanair rund 2,7 Millionen Euro zurückzahlen soll, die 2003 wegen mutmaßlich reduzierter Flughafenentgelte nicht abgeführt worden seien. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage 2007 abgewiesen. Der Fall beschäftigte seitdem mehrere Gerichte, auch auf EU-Ebene. Das Verfahren wurde daher mehrfach ausgesetzt.

«Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, und werden jetzt die Einlegung eines Rechtsmittels prüfen», teilte Boris Ogursky, Pressesprecher von Lufthansa Europa, Naher Osten und Afrika auf dpa-Anfrage mit. «Wir bleiben davon überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind, und werden uns weiter für faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb einsetzen.»

Vorheriger ArtikelVermisster Senior: 84-Jähriger nach großer Suchaktion wohlauf in Bitburg aufgefunden
Nächster ArtikelTrier-Ehrang: Schmuck im Wert von 40.000 Euro geraubt – Dreiste Täterin auf der Flucht

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.