TRIER. Am 26.9. beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Günther Köhler ein Strafprozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wie das Gericht mitteilt.
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 1.5. bis 23.10.2021 im Landkreis Bernkastel-Wittlich durch mindestens 15 rechtlich selbstständige Handlungen tateinheitlich
– sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vorgenommen oder an sich von dem Kind habe vornehmen lassen,
– sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren, die leiblicher Abkömmling einer Person ist, mit der er in eheähnlicher Gemeinschaft lebte, vorgenommen zu haben oder an sich von dem Schutzbefohlenen habe vornehmen zu lassen,
– gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vorgenommen zu haben oder von ihr an sich habe vornehmen zu lassen.
An nicht mehr näher bestimmbaren Tagen in der Zeit zwischen dem 1.5. und 23.10.2021 soll der Angeklagte zum Nachteil der Tochter seiner ehemaligen Lebenspartnerin mindestens 15 sexuelle Handlungen begangen haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.