TRIER. Am 23.6. beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess gegen eine Frau wegen falscher Verdächtigungen durch unbegründete Anzeigen wegen Drogenhandels und Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, im Juli 2020 zwei Personen bewusst fälschlich bei der Polizei in Trier angezeigt zu haben, eine Drogenbeschaffungsfahrt zu begehen, um Betäubungsmittel zum späteren Weiterverkauf zu erwerben. Diese Behauptung soll sie einen Tag nach der Anzeige in einer weiteren Vernehmung noch einmal bekräftigt haben. Dies soll sie getan haben, um sich für einen vorangegangenen Streit zu rächen. Das gegen die beiden Personen eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts von der Staatsanwaltschaft Trier eingestellt.
Zudem soll die Angeklagte im Februar 2020 gemeinsam mit ihrer ebenfalls angeklagten Mutter eine weitere Person, mit der sie einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll, der Vergewaltigung bezichtigt haben. Das Geschehen soll durch einen weiteren Zeugen gefilmt worden sein. Der mutmaßliche Grund für die angeklagte Tat soll Verärgerung über die Zeugen gewesen sein. Das gegen den von der Angeklagten beschuldigten Zeugen eingeleitete Strafverfahren wegen Vergewaltigung soll mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden sein.















