LUXEMBURG. Ein kleiner Snack kommt eine belgische Grenzgängerin teuer zu stehen! Wie das Portal „lesfrontaliers.lu“ berichtet, musste diese 300 Euro gegenüber dem Luxemburgischen Zoll bezahlen, da sie im Zug nach Arlon ihre Maske abnahm um einen Keks zu essen.
«Ich habe ihnen meine Verwunderung mitgeteilt, da es in belgischen Zügen erlaubt ist, zu essen, solange es nicht zu lange dauert», so die Frau. Doch die Zollbeamten zeigten keine Gnade und stellten den Bußgeldbescheid aus.
Bei der CFL heisst es auf der Homepage: «Das Tragen einer Maske ist in öffentlichen Verkehrsmitteln unter allen Umständen Pflicht. Er ist auch bei Reisen nach Belgien, Deutschland und Frankreich vorgeschrieben. Der Verzehr von Getränken und Speisen bleibt in den Zügen, Bussen, Warteräumen und Bahnhofshallen verboten». Zwar handelte es sich bei dem Zug um einen der SNBC (Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen), jedoch haben luxemburgische Behörden auch das Recht in „Grenzzügen“ zu agieren.
Gegen den Bescheid möchte die Dame nun Widerspruch einlegen.