TRIER. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen vollstreckte die Bundespolizei
Trier am Freitagmittag einen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen Franzosen.
Der wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro
verurteilte Mann war zuvor als Beifahrer in einem PKW aus Luxemburg eingereist
und auf der B 52, Parkplatz Dicke Buche, kontrolliert worden. Der Mann hatte bei
einem PKW-Händler in Ostdeutschland einen Mercedes-Benz gekauft und die
mitgebrachten französischen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht, um dieses nach
Frankreich zu überführen. Diese sogenannte „Fernzulassung“ ist jedoch nicht
erlaubt.
Nachdem ihm die Möglichkeit gegeben wurde – in Begleitung einer Streife – den
haftbefreienden Betrag an einem Geldautomaten abzuheben, beglich er die
geforderte Geldstrafe und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf
freiem Fuß belassen.













