TRIER. Ab sofort ist der Zutritt an allen Standorten des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) nur noch mit gültigem 3G-Nachweis möglich, wie der Zweckverband mitteilt. Entsprechende Nachweise müssen den Mitarbeitern vor Ort auf Nachfrage vorgelegt werden. Weiterhin gelten außerdem Maskenpflicht und Abstandsgebot für alle Besucherinnen und Besucher.
Die Regelung betrifft sowohl die Entsorgungs- und Verwertungszentren in Mertesdorf, Rittersdorf, Sehlem und Walsdorf, als auch den Wertstoffhof und das Kundenzentrum in Trier in der Metternichstraße.















