„Gefühlt mehr Tiere unterwegs“: Stadt Konz führt eine Hundezählung durch

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Foto: dpa

KONZ. Mit der Corona-Pandemie entdecken die Deutschen ihre Liebe zum Tier. Vor allem Katzen und Hunde sind gefragt.  Aktuell sind in der Stadt Konz 1084 Hunde angemeldet, davon 942 Ersthunde, 115 Zweithunde, 7 Dritthunde, 19 Hunde mit Steuerermäßigung und 1 gefährlicher Hund. Es sind aber nicht nur „gefühlt“ mehr Hunde unterwegs, denn nach Angaben des Verbands für das deutsche Hundewesen (VDH) sind im Jahr 2020 rund 20 Prozent mehr Hunde gekauft worden als in den Jahren davor.

Die Stadt Konz wird in Kürze eine Hundebestandszählung durchführen lassen. Basierend auf den Erfahrungen der Verwaltung ist eine professionelle Hundezählung die einzige Möglichkeit, um Gerechtigkeit unter den Haltern zu schaffen.

Dabei werden alle Konzer Haushalte von Mitarbeitern einer externen Firma befragt, ob ein oder mehrere Hunde gehalten werden, zu welcher Rasse sie gehören, wer der Halter ist und seit wann die Hundehaltung besteht. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Duchführung diseses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund von Corona werden selbstverständlich eingehalten.

Im Rahmen der Zählung werden die dabei festgestellten Hunde im Bereich „Steuern und Gebühren“ darauf überprüft, ob sie angemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Halter zur Anmeldung aufgefordert. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld rechnen.

In Rheinland-Pfalz ist es zulässig, eine Hundebestandsaufnahme durch private Verwaltungshelfer durchführen zu lassen, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, so z.B. eine Information an die Öffentlichkeit über die Durchführung dieser Maßnahme.

Die Verwaltung empfiehlt jedem Hundehalter, die Hunde schnellstens bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz anzumelden, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. Bei An- oder Nachmeldung bisher nicht versteuerter Hunde wird auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verzichtet.

 

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