++ AKTUELL: Überblick: Mehr Sport, Kultur und Freizeit – das ändert sich ab dem 18. Juni ++

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer; Foto (dpa) Frank Rumpenhorst

MAINZ. Am heutigen heutigen Mittwoch, 9. Juni, hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin in einer Pressekonferenz neue Lockerungen der Landesregierung vorgestellt. Mit dabei: Bildungsministerin Stefanie Hubig, Familienministerin Katharina Binz und Impfkoordinator Daniel Stich. Vorangegangen waren Beratungen im Kabinett am gestrigen Dienstag.

Mehr Sport, Kultur und Freizeit – Öffnungsschritte ab dem 18. Juni

„Wir konnten aufgrund der guten Ausgangslage zum 2. Juni planmäßig in die dritte Stufe unseres ‚Perspektivplans Rheinland-Pfalz‘ einsteigen und sogar umfangreichere Öffnungsschritte vornehmen als zunächst geplant. Nach unserem gestrigen Gespräch mit dem ‚Bündnis für Sicheres Öffnen‘ gehen wir nun weitere Schritte voran“, so die Ministerpräsidentin. Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung werde derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen:

  • Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
  • Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
  • Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
  • Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
  • Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
  • Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
  • Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.t – Öffnungsschritte ab dem 18. Juni

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