AHRWEILER. Wie die Kreisverwaltung Ahrweiler mitteilt, hat diese, da die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises Ahrweiler an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschritten hat, am 18.03.2021 eine Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen erlassen, die am 20.03.2021 in Kraft tritt.
Unter anderem wird es folgende Einschränkungen geben:
– Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr (Ausnahmen: Vorliegen eines triftigen Grundes wie z.B. Ausübung beruflicher Tätigkeiten)
– verschärfte Kontaktbeschränkung (max. eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese Beschränkungen gelten auch für den Sport
– Schließung Einzelhandel (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen)
– Schließung von Museen und Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios
– Schließung von (zulässigen) Verkaufsständen ab spätestens 21 Uhr
Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Einschränkungen und der entsprechenden Begründung finden Sie unter https://kreis-ahrweiler.de. Dort sind die wesentlichen Eckpunkte auch in mehreren Sprachen abrufbar.“
https://kreis-ahrweiler.de












