RLP: Start der 15-Kilometer-Regel: Polizei kontrollierte knapp 1.300 Personen

2
Symbolbild; pixabay

WORMS. Bei Kontrollen in der Stadt Worms hat die Polizei mehrere Verstöße gegen die seit Mittwoch verschärften Corona-Regeln festgestellt. Insgesamt seien 1296 Personen kontrolliert worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Dabei erfassten die Beamten 28 Verstöße gegen die nächtliche Ausgangsbegrenzung und einen Verstoß gegen die 15-Kilometer-Regel. Vereinzelt hätten Menschen zudem keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen oder seien in zu großen Gruppen unterwegs gewesen. Der Polizei zufolge akzeptiert ein Großteil der Menschen die neuen Regeln.

Wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen war in Worms am Mittwoch als erster Stadt in Rheinland-Pfalz die 15-Kilometer-Regel in Kraft getreten. Damit dürfen sich die Menschen für Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer vom Stadtgebiet entfernen. Zudem gilt seit Mittwoch eine Maskenpflicht in der Innenstadt sowie eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21.00 bis 5.00 Uhr. Die Regelungen sollen vorerst bis 31. Januar gelten. Die Einhaltung wird sowohl vom Ordnungsamt der Stadt als auch von der Polizei kontrolliert.

Vorheriger ArtikelDie zweite Corona-Schutz-Impfdosis wird ab Sonntag gespritzt
Nächster ArtikelSaarland: Trotz hoher Corona-Zahlen keine 15-Kilometer-Regel

2 Kommentare

  1. Jeder der so dumm ist diese sinnlosen Massnahmen einfach zu akzeptieren ist nichts anderes als ein dummer Sklave.
    Ich zitiere mal aus der Allgemeinverfügung der Stadt Worms:
    1)Das Verlassen einer im Stadtgebiet Worms gelegenen Wohnung oder Unterkunft und der Auf-enthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. Während des in Satz 1 ge-nannten Zeitraums ist der Aufenthalt im Stadtgebiet Worms grundsätzlich auch Personen, die nicht in Worms sesshaft sind, untersagt.2)Ausnahmen von den in Nummer 1 statuierten Verboten gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Triftige Gründe sind insbesondere..
    dann kommt eine Reihe der vermutlich geläufigsten triftigen Gründe, eine Liste die aber nicht erschöpfend ist.
    Warum soll eine Einzelperson, die sich einen Hund angeschafft hat, um öfter mal an die frische Luft zu kommen, abends nach 21 Uhr ausgehen können, eine Einzelperson, die ohne Hund an die frische Luft will, aber nicht? Und wenn die Lage soooo ernst ist und die Ausgangssperre für alle gilt dann müssen die Hundebesitzer ihren Hund eben zuhause in eine Tüte scheissen lassen, gleiches Recht für alle.

    Weiter heisst es:
    „Der Bewegungsradius jeder Person mit Wohnsitz in der Stadt Worms für tagestouristische Zwecke wird auf den Umkreis von 15 Kilometern ab den Stadtgrenzen der Stadt Worms be-schränkt.“
    Wenn ich 11 km von Worms wegfahre um mal in Ruhe spazieren zu gehen ist das ungefährlich wenn ich 20km wegfahre nicht?
    Aber gut, dann fahr ich eben zum Einkaufen in die 30 km entfernte Stadt sowieso.

    Keine dieser Massnahmen bringt irgendetwas ausser den Bürgern ihre Rechte zu nehmen.
    Der OB von Worms, grade gegoogelt, lustiger Mensch, Adolf Kessel, Jahrgang 57. Mittlere Reife, nie aus dem Dunstkreis von Worms hinausgekommen. Bei der Kripo war er auch noch. Genau die Art von treuem Gefolgsmann der ungefragt jede noch so unsinnige Anweisung von oben umsetzt.

    Wenn man 2015 unsere Neubürger in der Art und Weise behandelt hätte wären allenthalben die linksgrünen Gutmenschen zu Tausenden auf die Strasse gegangen. Hier scheint es sie aber nicht zu jucken.

    Wenn ich Polizist wäre würde ich schon aus Anstand bei der Kontrolle dieser unsinnigen Massnahmen wegsehen oder mich krankschreiben lassen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.